Übertritt

Der Zwischenbericht

für alle Kinder der 4. Klassen besteht aus einer kurzen Rückmeldung zur Jahresfortgangsnote im jeweiligen Fach. In diesem Jahr wird der Zwischenbericht am 19.01.2024 ausgehändigt.

Das Übertrittszeugnis

  • enthält ausschließlich die Ziffernnoten in den Fächern Deutsch, Mathematik und HSU, die daraus gebildete Gesamtdurchschnittsnote sowie eine zusammenfassende Beurteilung der Übertrittseignung.
  • Verbalbeurteilungen der Leistungen in diesen Fächern entfallen ebenso wie eine Beschreibung des Sozialverhaltens sowie des Lern- und Arbeitsverhaltens als auch der individuellen Lernentwicklung.
  • Ausgabe Übertrittszeugnis: immer am ersten regulären Schultag nach dem 1. Mai

Übertrittsvoraussetzungen Realschule

  • Für die Aufnahme ist eine Durchschnittsnote von 2,66 oder besser erforderlich.
  • Für alle anderen Schüler führt die Realschule einen Probeunterricht in Deutsch und Mathematik durch. Der Probeunterricht ist bestanden, wenn in dem einen Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht wird. 
  • Wenn in beiden Fächern die Note 4 erreicht wurde, können sich die Eltern für einen Übertritt ihres Kindes entscheiden.

Übertrittsvoraussetzungen Gymnasium

  • Für die Aufnahme ist eine Durchschnittsnote von 2,33 oder besser erforderlich
  • Für alle anderen Schüler führt das Gymnasium einen Probeunterricht in Deutsch und Mathematik durch. Der Probeunterricht ist bestanden, wenn in dem einen Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht wird. 
  • Wenn in beiden Fächern die Note 4 erreicht wurde, können sich die Eltern für einen Übertritt ihres Kindes entscheiden.

Übertrittsvoraussetzungen für Kinder nichtdeutscher Muttersprache

  • Für Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache, die nicht bereits ab Jahrgangsstufe 1 eine deutsche Grundschule besucht haben, kann auch die Durchschnittsnote 3,33 ausreichen, wenn dies auf Schwächen in der deutschen Sprache zurückzuführen ist, die noch behebbar erscheinen. 
  • Die Eignung für den Bildungsweg des Gymnasiums oder der Realschule setzt für diese Schülerinnen und Schüler voraus, dass sie eine angemessene Zeit vor der Ausgabe des Übertrittszeugnisses den Unterricht im Fach Deutsch besucht haben.

Probeunterricht:

Die Termine werden noch bekannt gegeben.

Anmeldung

Realschule und Gymnasium
Den Anmeldezeitraum entnehmen Sie bitte den Homepages der weiterführenden Schulen.

Weitere Informationen unter

www.km.bayern.de/eltern/schularten/uebertritt-schulartwechsel.html
www.schulberatung.bayern.de/schulberatung/
www.schulamt.regensburg.de/